(2) Im Dachdecker-Handwerk sind zum Zwecke der Meisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse als ganzheitliche Qualifikationen zu berücksichtigen: 
- 1.
- Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten, Serviceleistungen anbieten, Auftragsverhandlungen führen und Auftragsziele festlegen, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen, Verträge schließen, 
- 2.
- Aufgaben der technischen, kaufmännischen und personalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrnehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Betriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, des Qualitätsmanagements, der Haftungsvorschriften des Arbeitsschutzrechtes, des Datenschutzes, des Umweltschutzes, einschließlich der Verwendung lösemittelarmer oder wasserbasierter, lösemittelfreier Produkte, sowie von Informations- und Kommunikationstechniken, 
- 3.
- Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren, durchführen und überwachen, 
- 4.
- Aufträge durchführen, insbesondere unter Berücksichtigung von Fertigungs-, Montage- und Abdichtungstechniken, berufsbezogenen rechtlichen Vorschriften, Richtlinien und technischen Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, Personal, Material und Geräten sowie Einsatzmöglichkeiten von Auszubildenden, 
- 5.
- technische Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen, auch unter Einsatz rechnergestützter Systeme, erstellen, 
- 6.
- Logistikkonzepte entwickeln und umsetzen, 
- 7.
- Baustelleneinrichtungen, einschließlich des Aufstellens von Arbeits- und Schutzgerüsten unter Berücksichtigung von Verbindungstechniken, planen, koordinieren, organisieren und überwachen sowie Arbeitsabläufe mit den am Bau Beteiligten abstimmen, 
- 8.
- Arten und Eigenschaften zu verarbeitender Werkstoffe unterscheiden und bei der Planung, Fertigung und Instandhaltung berücksichtigen, 
- 9.
- Materialbedarf und Materialzuschnitt sowie Wärme- und Feuchteschutz, auch rechnergestützt, ermitteln, 
- 10.
- Dachstühle unterschiedlicher Konstruktionsart, insbesondere aus Holz sowie aus vorgefertigten Dachstuhlelementen und vorgefertigten Gauben, herstellen und instand setzen; Verfahren für vorbeugenden Holzschutz und Holzschädlingsbekämpfung beherrschen, 
- 11.
- Dachdeckungen, Dachabdichtungen und Außenwandbekleidungen mit allen funktionsbedingten Schichten unter Berücksichtigung von Unterkonstruktionen, insbesondere Schalungen und Lattungen, planen, berechnen, ausführen und instand setzen, 
- 12.
- Bauwerksabdichtungen beurteilen, planen und ausführen sowie Dachbegrünungen vorbereiten, 
- 13.
- Modernisierungsmaßnahmen, auch unter Berücksichtigung energieeinsparender Aspekte, beurteilen, planen und ausführen, 
- 14.
- Anschlüsse, Einfassungen, Dichtungen und Dachentwässerungen planen, bemessen, herstellen und instand setzen, 
- 15.
- Einbauteile, insbesondere für Belichtung und Belüftung sowie Energiesammler und Energieumsetzer für Dächer und Außenwände sowie Schneefangvorrichtungen, Laufanlagen und Sicherungsvorrichtungen planen, bemessen, einbauen und instand setzen, 
- 16.
- äußere Blitzschutzanlagen planen, montieren, prüfen, überwachen und instand setzen, 
- 17.
- Fehler-, Mängel- und Schadenssuche durchführen, Fehler, Mängel und Schäden beseitigen, Ergebnisse bewerten und dokumentieren, 
- 18.
- Leistungen abnehmen und dokumentieren sowie Nachkalkulation durchführen; Auftragsabwicklung auswerten.