Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Darlehensvermittlung (Darlehensvermittlungsverordnung - DarlVermV)
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 4)
Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung

(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 229, S. 10)
Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK“ und „Geprüfte Fachfrau für Darlehensvermittlung IHK“ nach § 34k Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 der Gewerbeordnung
………………………………………………………
(Name und Vorname)
geboren am …………………………………… in ……………………………………
wohnhaft in ……………………………………………………………………………
hat am ……………………………………
vor der Industrie- und Handelskammer ……………………………………………
die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Gewerbes als Darlehensvermittler nach § 34k Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 der Gewerbeordnung erfolgreich abgelegt.
Die Sachkundeprüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Kenntnisse, Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
1.
Kundenberatung (Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten, Produktdarstellung und -information),
2.
fachliche Kenntnis über Kreditprodukte und andere Finanzdienstleistungen; Marktübersicht,
3.
fachliche Kenntnis auf dem Gebiet des Verbraucherkreditrechts und Verbraucherschutzes,
4.
fachliche Kenntnis auf dem Gebiet der Kreditwürdigkeitsprüfung,
5.
fachliche Kenntnis über ethische Standards im Geschäftsleben,
6.
Finanz- und Wirtschaftskompetenz.
 ………………………………………… 
 (Stempel/Siegel) 
………………………………………… …………………………………………
(Ort und Datum) (Unterschrift)