zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Erhebung von Daten zur Einbeziehung des Luftverkehrs sowie weiterer Tätigkeiten in den Emissionshandel *) (Datenerhebungsverordnung 2020 - DEV 2020)
§ 14
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular