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- 2.
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- 3.
den Zeitraum, der für die Datenverarbeitung im Rahmen des Forschungsvorhabens voraussichtlich erforderlich ist,
- 4.
die Maßnahmen zur sicheren Datenverarbeitung sowie
- 5.
die Erklärung, dass die Publikationsgrundsätze des Registers nach § 27 beachtet und eingehalten werden.