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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über das Deutsche Hämophilieregister (Hämophilieregister-Verordnung - DHRV)
§ 26 Nutzungsvereinbarung

Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht auf seiner Internetseite die Nutzungsvereinbarung, die nach § 21a Absatz 5 Satz 2 des Transfusionsgesetzes abzuschließen ist. Die Nutzungsvereinbarung muss insbesondere die folgenden Inhalte umfassen:
1.
die Vertragspartner der Nutzungsvereinbarung, die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sowie die am Forschungsvorhaben beteiligten Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Dritten unter Offenlegung, inwieweit diese die Daten verarbeiten,
2.
den Zweck und den Umfang der Datenverarbeitung,
3.
den Zeitraum, der für die Datenverarbeitung im Rahmen des Forschungsvorhabens voraussichtlich erforderlich ist,
4.
die Maßnahmen zur sicheren Datenverarbeitung sowie
5.
die Erklärung, dass die Publikationsgrundsätze des Registers nach § 27 beachtet und eingehalten werden.