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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über das Deutsche Hämophilieregister (Hämophilieregister-Verordnung - DHRV)
Anlage
(zu § 28)
Gebührenverzeichnis
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 752)
Das Paul-Ehrlich-Institut erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen folgende Gebühren:
1.
allgemeine Auskünfte nach § 21
350 Euro,
2.
Genehmigung des Antrags auf Datenverarbeitung einschließlich
der Bereitstellung der Daten nach § 25 Absatz 5 und 9
3 500 Euro.
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