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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV)
§ 11 Mindestbetriebsgröße

Ein Betriebsinhaber kann die Festsetzung von Zahlungsansprüchen für die Basisprämie nur beantragen, wenn die beihilfefähigen Hektarflächen des Betriebs nicht kleiner als ein Hektar sind.