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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Deutschen Patent- und Markenamts in Angelegenheiten der Besoldung und des Reisekostenrechts (DPMAWidVertrAnO)
§ 1 Erlass von Widerspruchsbescheiden

Dem Bundesverwaltungsamt wird die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden übertragen, soweit es sich um Widersprüche von Beamtinnen und Beamten des Deutschen Patent- und Markenamts in Angelegenheiten der Besoldung und des Reisekostenrechts handelt und das Bundesverwaltungsamt für den Erlass des Verwaltungsakts oder die Ablehnung des Anspruchs zuständig war.