Der Richterrat hat mindestens folgende Aufgaben:
- 1.
Beteiligung an allgemeinen und sozialen Angelegenheiten der Richter,
- 2.
gemeinsame Beteiligung mit der Personalvertretung an allgemeinen und sozialen Angelegenheiten, die sowohl Richter als auch Bedienstete des Gerichts betreffen.