(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
Projektmanagement,
- b)
Designkonzeption,
- c)
Printmedien oder
- d)
Digitalmedien,
wobei in der Fachrichtung Printmedien eine der fachrichtungsspezifischen Wahlqualifikationen nach Absatz 6 und in der Fachrichtung Digitalmedien eine der fachrichtungsspezifischen Wahlqualifikationen nach Absatz 8 auszuwählen ist,
- 3.
sofern die Fachrichtung Printmedien oder Digitalmedien gewählt wird: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der gewählten Wahlqualifikation sowie
- 4.
fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen und Wahlqualifikationen gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Planen und Organisieren von Arbeitsprozessen,
- 2.
Gestalten von Medien,
- 3.
Erstellen, Bearbeiten und Beurteilen von Bild- und Grafikdaten,
- 4.
Erstellen ausgabespezifischer Produktionsdaten und
- 5.
Planen und Organisieren von Projekten.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Projektmanagement sind:
- 1.
Analysieren von Bedarfen und auftragsbezogenes Beraten,
- 2.
Entwickeln von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen,
- 3.
kaufmännisches Bearbeiten von Aufträgen,
- 4.
Präsentieren von Angeboten und Konzepten sowie
- 5.
Konzipieren, Durchführen und Abschließen von Projekten.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Designkonzeption sind:
- 1.
Analysieren von Kundenaufträgen und gestalterischen Bedarfen,
- 2.
Entwickeln von Ideen,
- 3.
Visualisieren von Entwürfen und Prototypen,
- 4.
Entwickeln und Präsentieren von Designkonzepten sowie
- 5.
Vorbereiten der Umsetzung von Designkonzepten.
(5) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Printmedien sind:
- 1.
Aufbereiten von Produktionsdaten für unterschiedliche Druckverfahren,
- 2.
Anwenden von Farbmanagement und
- 3.
Umsetzen von Qualitätssicherung.
(6) Die Fachrichtung Printmedien beinhaltet folgende Wahlqualifikationen:
- 1.
Produzieren von Medienprodukten in konventionellen Druckverfahren,
- 2.
Produzieren mit personalisierten und variablen Daten im Digitaldruck,
- 3.
Erstellen von Reinzeichnungen,
- 4.
Erstellen von Fotografien und Videos,
- 5.
Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern oder
- 6.
Produzieren von crossmedialen Medien.
(7) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Digitalmedien sind:
- 1.
Gestalten von Digitalmedien,
- 2.
Strukturieren und Programmieren von Digitalmedien sowie
- 3.
Erstellen von Prototypen und Steuern von Ausgabeprozessen.
(8) Die Fachrichtung Digitalmedien beinhaltet folgende Wahlqualifikationen:
- 1.
Produzieren von interaktiven Medien,
- 2.
Produzieren von audiovisuellen Medien,
- 3.
datenbankgestütztes Produzieren von Medien,
- 4.
Erstellen von Fotografien und Videos,
- 5.
Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern oder
- 6.
Produzieren von crossmedialen Medien.
(9) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt,
- 5.
Kommunizieren und Kooperation fördern sowie
- 6.
Einhalten der rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion.