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N-Lex
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print *
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 6 Zeitpunkt
§ 7 Inhalt
§ 8 Prüfungsbereiche
§ 9 Prüfungsbereich „Gestaltungsgrundlagen anwenden, Medienproduktionen planen und organisieren“
§ 10 Prüfungsbereich „Medienprodukte gestalten und realisieren“
Abschnitt 3
Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Projektmanagement
§ 11 Zeitpunkt
§ 12 Inhalt
§ 13 Prüfungsbereiche
§ 14 Prüfungsbereich „Projekte planen und umsetzen“
§ 15 Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“
§ 16 Prüfungsbereich „Medien produzieren“
§ 17 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 19 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4
Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Designkonzeption
§ 20 Zeitpunkt
§ 21 Inhalt
§ 22 Prüfungsbereiche
§ 23 Prüfungsbereich „Designkonzepte entwickeln und erstellen“
§ 24 Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“
§ 25 Prüfungsbereich „Medien produzieren“
§ 26 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 27 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 28 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 5
Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Printmedien
§ 29 Zeitpunkt
§ 30 Inhalt
§ 31 Prüfungsbereiche
§ 32 Prüfungsbereich „Printmedien gestalten und technisch umsetzen“
§ 33 Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“
§ 34 Prüfungsbereich „Medien produzieren“
§ 35 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 36 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 37 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 6
Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Digitalmedien
§ 38 Zeitpunkt
§ 39 Inhalt
§ 40 Prüfungsbereiche
§ 41 Prüfungsbereich „Digitalmedien gestalten und technisch umsetzen“
§ 42 Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“
§ 43 Prüfungsbereich „Medien produzieren“
§ 44 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 45 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 46 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print
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