(1) Im Prüfungsbereich „Gestaltungsgrundlagen anwenden, Medienproduktionen planen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Aspekte der Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Digitalisierung sowie der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu berücksichtigen,
- 2.
Arbeitsschritte zu planen und die Auswahl der Arbeitsmittel zu begründen,
- 3.
Projekte zu organisieren und Kundinnen und Kunden zu beraten,
- 4.
Kommunikationskonzepte zu erstellen,
- 5.
gestalterische Grundlagen einzusetzen,
- 6.
typografische Grundlagen anzuwenden,
- 7.
Bild- und Grafikdaten zu beurteilen und
- 8.
die Aufbereitung von Daten für verschiedene Ausgabeprozesse zu beschreiben.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.