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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print * (Digital- und Print-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung - DuPMedAusbV)
Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 128, S. 18 - 32)
Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd.
Nr.
BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Planen und Organisieren von Arbeitsprozessen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
a)
Auftragsunterlagen entsprechend der Auftragsbeschreibung auf Vollständigkeit prüfen
b)
medienspezifische Besonderheiten in Planungs- und Organisationsprozessen berücksichtigen
c)
technische Umsetzbarkeit des Auftrags prüfen sowie bei Bedarf Lösungsschritte vorschlagen und einleiten
d)
Teilaufgaben für den Arbeitsprozess definieren und deren Umsetzung überprüfen
e)
Aufgaben im Team planen, abstimmen und bearbeiten
f)
Termine strukturieren, planen und kontrollieren
g)
Arbeitsanweisungen erstellen und Arbeitsabläufe dokumentieren
h)
digitales Auftragsmanagement während des gesamten Arbeitsprozesses berücksichtigen
i)
Datenorganisation planen und Daten auftragsspezifisch strukturieren
j)
automatisierte Workflow-Strukturen und Skripte anwenden und Hotfolder einsetzen
k)
Ergebnisse von Arbeitsprozessen überprüfen und bei Bedarf Maßnahmen zur Korrektur der Workflow-Automation einleiten
16 
2Gestalten von Medien
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
a)
Kreativitätstechniken auswählen und anwenden
b)
Gestaltungsideen unter Berücksichtigung der Anforderungen von Kundinnen und Kunden und der Bedürfnisse von Mediennutzerinnen und -nutzern entwickeln und bewerten
c)
Grundlagen der grafischen Gestaltung, der Bildgestaltung, der Farbgestaltung, der typografischen Gestaltung, der Gestaltung von Flächen und von Gestaltungsrastern anwenden
d)
Gestaltungsentwürfe für verschiedene Medien anfertigen und anhand von Produktmustern und Prototypen darstellen
e)
Gestaltungskonzepte anwenden
f)
gestaltete Medienprodukte beurteilen und optimieren
20 
  
g)
Grundlagen der räumlichen Gestaltung und der Bewegtbildgestaltung anwenden
h)
Layouts mittels Typografie, Bild-, Grafik- und Farbkompositionen entwickeln
i)
Gestaltungskonzepte entwickeln
 6
3Erstellen, Bearbeiten und Beurteilen von Bild- und Grafikdaten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
a)
Bild- und Grafikmaterial auf technische Verwendbarkeit entsprechend ihrem Verwendungszweck prüfen und bei Eignung übernehmen
b)
digitale Daten übernehmen, Farbprofilierung überprüfen sowie Farbkonvertierung berücksichtigen
c)
Grafikdaten erstellen, Vorlagen vektorisieren und optimieren
d)
Vorlagen erstellen und pixelbasiert aufbereiten, Bildausschnitte festlegen und Formatanpassungen durchführen
e)
ersetzende und ergänzende Retuschen an Bilddaten ausführen
f)
Bildinhalte maskieren und freistellen
g)
Bilddaten entsprechend ihrem Verwendungszweck in Kontrast, Helligkeit und Farbigkeit anpassen
h)
Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen
12 
4Erstellen ausgabespezifischer Produktionsdaten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
a)
eingehende Daten auf Vollständigkeit und Eignung anhand der Auftragsvorgaben prüfen
b)
Daten für die medienübergreifende Nutzung erstellen, aufbereiten und dabei Farbräume und Farbsysteme anwenden sowie Dateigrößen berücksichtigen
c)
Daten- und Dateiformate prüfen und Daten für verschiedene Anwendungsbereiche anpassen, einsetzen und ausgeben
d)
Arbeitsabläufe fortwährend auf Einhaltung der Vorgaben kontrollieren und bei Abweichungen korrigieren
e)
Arbeitsergebnisse entsprechend den Standards und Normen kontrollieren und optimieren
18 
  
f)
Datenformate und Metadaten nutzen und verwalten
g)
Datenbanken zur Verwaltung von Mediendaten nutzen
h)
Farben für die medienübergreifende und medienspezifische Nutzung definieren und konvertieren, dabei ausgabenspezifische Standards und Normen anwenden
i)
Daten für unterschiedliche Ausgabemedien und Systemplattformen erzeugen
j)
medienspezifische Vorgaben anwenden und umsetzen
 8
5Planen und Organisieren von Projekten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
a)
Zielvorgaben festlegen und Zuständigkeiten definieren
b)
Methoden des Projektmanagements auswählen und einsetzen
c)
interne und externe Leistungen definieren, abstimmen und kontrollieren
d)
Meilensteine, Teilaufgaben sowie Termine planen und überwachen
e)
Zeit- und Qualitätsvorgaben prüfen und kostenbewusst berücksichtigen
 







12
  
f)
Abstimmungs- und Präsentationstermine planen und organisieren
g)
Projekte im Verlauf und abschließend dokumentieren
h)
digitale Werkzeuge für das Projektmanagement einsetzen
  
 
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Projektmanagement
Lfd.
Nr.
BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Analysieren von Bedarfen und auftragsbezogenes Beraten
(§ 4 Absatz 3 Nummer 1)
a)
Kundenwünsche und -bedarfe ermitteln, mit internem Leistungsangebot abgleichen und daraus Vorgehensweisen für die Kundenberatung ableiten
b)
Auftragsanforderungen von Kundinnen und Kunden analysieren
c)
Erfolgsfaktoren mit Kundinnen und Kunden definieren
d)
Kundinnen und Kunden über gestalterische und technische Alternativen informieren und beraten
e)
zeitlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmen mit Kundinnen und Kunden abstimmen und festlegen
f)
Auftragsumfang mit Kundinnen und Kunden definieren
g)
Auftragsunterlagen ausarbeiten
h)
Kundenkommunikation nachbereiten und dokumentieren
 9
2Entwickeln von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 2)
a)
Marketingstrategie mit Kundinnen und Kunden abstimmen und Kommunikationsziele definieren
b)
Marktanalysen und Marktforschungsergebnisse für Kundinnen und Kunden auswerten
c)
Zielgruppen mit Kundinnen und Kunden abgleichen und Zielgruppenprofile erstellen
d)
Marketingmaßnahmen und Medieneinsatz unter Berücksichtigung der Zielgruppenprofile konzipieren
e)
Marketingmaßnahmen terminieren und budgetieren
 10
3kaufmännisches Bearbeiten von Aufträgen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 3)
a)
Kostenarten erfassen und Kostenstellen zuordnen
b)
Unterlagen für die Erstellung von Angeboten beschaffen und auswerten
c)
Angebotskalkulationen anhand von Kosten- und Leistungssätzen erstellen
d)
Angebote erstellen und Verträge unterschriftsreif vorbereiten
e)
Eingangsrechnungen prüfen und Ausgangsrechnungen erstellen
f)
Nachkalkulationen und Soll-Ist-Vergleich durchführen
g)
Ergebnisse für die kaufmännische Steuerung und Kontrolle aufbereiten
 10
4Präsentieren von Angeboten und Konzepten
(§ 4 Absatz 3 Nummer 4)
a)
Ideen für Präsentationen entwickeln und umsetzen
b)
Präsentationsmedien auswählen
c)
Präsentationstechnik in Betrieb nehmen
d)
Projektkonzepte und Angebote präsentieren und erläutern
e)
Präsentationen reflektieren
 8
5Konzipieren, Durchführen und Abschließen von Projekten
(§ 4 Absatz 3 Nummer 5)
a)
Projektkonzepte erstellen
b)
Projekte durchführen, dabei Eigen- und Fremdleistungen koordinieren
c)
qualitätssichernde Maßnahmen festlegen
d)
Projektdurchführung in Bezug auf Personal, Sachmittel, Termine und Kosten steuern, dabei Zusammenhänge technischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte berücksichtigen
e)
Anforderungs- und Kostenänderungen ermitteln
f)
bei Abweichungen im Projektablauf Beteiligte informieren und Lösungsalternativen erarbeiten
g)
Zielerreichung kontrollieren und Projekt abschließen
 15
 
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Designkonzeption
Lfd.
Nr.
BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Analysieren von Kundenaufträgen und gestalterischen Bedarfen
(§ 4 Absatz 4 Nummer 1)
a)
Kundenwünsche, -bedarfe und Auftragsumfang ermitteln und mit internem Leistungsangebot abgleichen
b)
Zielgruppen und Kommunikationsziele definieren
c)
konkrete Aufgabenstellungen definieren und Umfang, technische Anforderungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen abstimmen und festlegen
d)
Kundinnen und Kunden über gestalterische und technische Möglichkeiten und Alternativen informieren und beraten
e)
mögliche Fremdleistungsangebote berücksichtigen und Umfang, technische Anforderungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen mit Kundinnen und Kunden abstimmen und festlegen
f)
zeitlichen und organisatorischen Projektablauf mit Kundinnen und Kunden abstimmen und festlegen
g)
mit Kundinnen und Kunden getroffene Abstimmungen und Entscheidungen dokumentieren
 8
2Entwickeln von Ideen
(§ 4 Absatz 4 Nummer 2)
a)
Ideen unter Einsatz von Kreativitätstechniken und -methoden, auch im Team, entwickeln, sammeln und bewerten
b)
Ideen auf medienspezifische, technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit prüfen
c)
Gestaltungsideen und -varianten entwickeln und visualisieren
 





14
  
d)
konkrete Gestaltungsideen verschriftlichen und begründen
e)
mit Kundinnen und Kunden Zwischenergebnisse abstimmen und dokumentieren
  
3Visualisieren von Entwürfen und Prototypen
(§ 4 Absatz 4 Nummer 3)
a)
Logos, Piktogramme, Wort- und Bildmarken sowie Signets unter Berücksichtigung von Symbolik, Semantik, medienspezifischer Anwendbarkeit und inhaltlicher Aussage auf der Basis der Zwischenergebnisse entwickeln
b)
Bildmotive gestalterisch unter Berücksichtigung von Bildsprache, Bildaussage, Bildwirkung und medienspezifischer Anwendung bearbeiten
c)
fotografische Umsetzungen von Bildideen unter Berücksichtigung von Bewegung, Dynamik, Ausdruck, Effekten, Licht und Schatten inszenieren
d)
Bewegtbild- und Animationsideen unter Berücksichtigung von Dauer, Bildsequenzen, Bildszenen, Bildausschnitten, Effekten und Vertonungen visualisieren
e)
Gestaltungsideen durch 3D-Visualisierungen unter Berücksichtigung von Form, Textur, Lichtsituation, Raum und Komposition darstellen
f)
Gestaltungsideen durch immersive Visualisierungen unter Berücksichtigung von Objekten, Lichtsituation, Raum und Komposition darstellen
 14
4Entwickeln und Präsentieren von Designkonzepten
(§ 4 Absatz 4 Nummer 4)
a)
Designkonzepte ganzheitlich und medienübergreifend entwickeln und visualisieren
b)
Designkonzepte im Team analysieren, bewerten, abstimmen und anpassen
c)
Designkonzepte mit Kundenvorgaben, Aufgabenstellungen und Auftragszielen abgleichen
d)
Designkonzepte inhaltlich begründen und verschriftlichen
e)
Methodiken und Techniken für Kundenpräsentationen festlegen
f)
Kundenpräsentationen strukturieren und präsentationsreif ausarbeiten
g)
Präsentationsgespräche führen und moderieren
h)
Präsentationsergebnisse nachbereiten, auswerten und Entscheidungsprozesse und Änderungen dokumentieren
i)
Designkonzepte entsprechend den Präsentationsergebnissen anpassen, optimieren und mit Kundinnen und Kunden final abstimmen
 10
5Vorbereiten der Umsetzung von Designkonzepten
(§ 4 Absatz 4 Nummer 5)
a)
Entwürfe der Medienprodukte entsprechend dem Designkonzept für die Umsetzung vorbereiten, anpassen und optimieren
b)
Fremdleistungsbedarf im Hinblick auf Anforderungen und Kosten festlegen und Leistungserbringung koordinieren
c)
Maßnahmen zur Qualitätssicherung festlegen, Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren
 6
 
Abschnitt D: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Printmedien
Lfd.
Nr.
BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Aufbereiten von Produktionsdaten für unterschiedliche
Druckverfahren
(§ 4 Absatz 5 Nummer 1)
a)
medienspezifische, medienneutrale und medienübergreifende Produktionsprozesse planen und auftragsspezifisch ausführen
b)
Eingangsdaten in den Workflow übernehmen
c)
Automatisierungspotenziale im Produktionsprozess erkennen und Automatisierungen nutzen
d)
Daten für ausgewählte Produktionsprozesse überprüfen und aufbereiten
e)
PDF/X-Standards auswählen und anwenden
f)
Prüfkriterien für den Datencheck in einem Profil festlegen und anwenden
g)
Arbeitsergebnisse kontrollieren, Korrekturen ausführen, Prüfdrucke inklusive Kontrollelemente erstellen und mit Kundinnen und Kunden abstimmen
h)
Ausschießschemata und -formen für Ausgabeprozesse entsprechend den Druckverfahren planen und umsetzen
i)
Revisionsmuster erstellen, kontrollieren und freigeben lassen
 12
2Anwenden von Farbmanagement
(§ 4 Absatz 5 Nummer 2)
a)
Farbprofile in das Betriebssystem implementieren
b)
Überprüfung und Kalibrierung der Arbeitsgeräte vornehmen
c)
Voreinstellungen des Farbmanagements in Hardware und in Anwendungsprogrammen überprüfen, anpassen sowie auftragsspezifisch und verfahrensbedingt vornehmen
d)
standard- und kundenspezifische Farbprofile auswählen und anwenden, dabei standardisierte Ausgabebedingungen beachten
e)
bei Profilkonvertierungen Methoden der Farbumfangsanpassung bewerten und anwenden
f)
Geräteverbindungsprofile anwenden und verfahrensbedingt anpassen, dabei Separationseinstellungen berücksichtigen
 10
3Umsetzen von Qualitätssicherung
(§ 4 Absatz 5 Nummer 3)
a)
Qualitätssicherungsmaßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei Richtlinien, Standards und Normen beachten
b)
mediengerechte Kontrollverfahren zur Qualitätssicherung einsetzen, dabei Kontrollelemente integrieren
c)
Arbeitsergebnisse auf Qualitätsstandards und auf Umsetzung von Auftragsvorgaben prüfen, beurteilen und korrigieren, dabei Prüfsysteme einsetzen
d)
Qualitätsabweichungen beim Soll-Ist-Vergleich bewerten und Maßnahmen zu deren Behebung einleiten
e)
Produktionsdaten und Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren
 





10
  
f)
Pflege, Wartung und Instandhaltung der eingesetzten Arbeitsgeräte und Systeme durchführen und Maßnahmen umsetzen, um eine Referenzsituation für eine konstante Produktion sicherzustellen
  
 
Abschnitt E: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen der Fachrichtung Printmedien
Lfd.
Nr.
BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Produzieren von Medienprodukten in konventionellen Druckverfahren
(§ 4 Absatz 6 Nummer 1)
a)
Druckverfahren auswählen, Arbeitsabläufe festlegen und Arbeitsschritte planen
b)
Daten auf Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit prüfen, dabei Standards berücksichtigen und Korrekturen durchführen
c)
Auftrags- und Produktionsdaten importieren
d)
Ausschießschemata auswählen und modifizieren, Seitenpositionen festlegen, Kontrollelemente integrieren
e)
Korrekturen nach Revisionsmustern ausführen
f)
Einstellungen der Ausgabesysteme kontrollieren und anpassen, Standardisierungen für die digitale Ausgabe berücksichtigen und Druckformen herstellen
g)
Druckformen auf Vollständigkeit und Eignung für den Druckprozess visuell und messtechnisch prüfen und Korrekturen vornehmen
h)
Anlagen warten und pflegen, Systeme linearisieren und kalibrieren
 20
2Produzieren mit personalisierten und variablen Daten im Digitaldruck
(§ 4 Absatz 6 Nummer 2)
a)
Fertigungsverfahren auswählen, Arbeitsabläufe festlegen und Arbeitsschritte planen
b)
Daten auf Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit prüfen, dabei Standards berücksichtigen
c)
Personalisierungsvorgaben für Druckaufträge prüfen, vorbereiten und korrigieren
d)
Druckaufträge mit variablen Daten unter Berücksichtigung von Auftragsparametern verknüpfen und Ergebnisse prüfen
e)
Daten an die Eingabeeinheit übergeben und Druckaufträge für den Druckprozess bereitstellen
f)
Druckmaschinen für den Ausgabeprozess vorbereiten, dabei qualitätssichernde Maßnahmen durchführen
g)
Korrekturen nach Revisionsmuster ausführen
h)
Druckaufträge ausgeben
i)
Arbeitsergebnisse auf Einhaltung von Qualitätsstandards und Auftragsvorgaben prüfen, beurteilen und korrigieren
j)
Druckmaschinen pflegen und warten, Systeme linearisieren und kalibrieren
 20
3Erstellen von Reinzeichnungen
(§ 4 Absatz 6 Nummer 3)
a)
Datenmaterial sichten, ordnen und aufbereiten
b)
Corporate-Design-Vorgaben beachten
c)
Satzspiegel definieren, Grundlinienraster anwenden und Texte strukturieren
d)
Bild- und Grafikdaten für das gewählte Druckverfahren anpassen
e)
Fonts auswählen, Absatz- und Zeichenformate anwenden, Textumbrüche überarbeiten, passende Glyphen verwenden, dabei Makro- und Mikrotypografie berücksichtigen
f)
Tabellen entsprechend ihrer Inhalte strukturieren und erstellen
g)
Korrekturlesen und Korrekturen ausführen
h)
Adaptionen von bestehenden Masterdateien durchführen
i)
Dateien für Veredelungen produktionsgerecht anlegen
j)
Skripte und automatisierte Datenablagen modifizieren und einsetzen
k)
Metadaten für Datenmanagement verwenden
 20
4Erstellen von Fotografien und Videos
(§ 4 Absatz 6 Nummer 4)
a)
Motive und Aufnahmearten nach Verwendungszweck auswählen und Motivaufbau vorbereiten
b)
Belichtungsmöglichkeiten, Ausleuchtungen und unterschiedliche Lichtarten einsetzen und Belichtungsmessungen durchführen
c)
Bewegungen und Schärfentiefen bei der Aufnahme berücksichtigen
d)
Objektive unter Beachtung des geplanten Motivaufbaus auswählen
e)
Filter beurteilen, auswählen und einsetzen
f)
Aufnahmen nach Konzeptvorgaben erstellen, Ergebnisse kontrollieren und nachbearbeiten
g)
kurze Video- und Tonaufnahmen planen, nach Konzept- und StoryboardVorgaben umsetzen und nachbearbeiten
 20
5Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern
(§ 4 Absatz 6 Nummer 5)
a)
3D-Objekte erstellen, dabei Oberflächeneigenschaften der Referenzmaterialien analysieren
b)
material- und oberflächenspezifische Bildinformationen erzeugen
c)
Materialien für 3D-Objekte definieren, aufbringen und optimieren
d)
3D-Inszenierungen aufbereiten und 3D-Objekte und Beleuchtung integrieren
e)
Kamera setzen und Szenerie aufbauen
f)
Licht- und Schattentypen unterscheiden, anwenden und szenenspezifische Beleuchtung erstellen
g)
Bildausgabe definieren, Art und Qualität von Bildberechnungen festlegen, testen und ergebnisorientiert einsetzen
 










20
  
h)
Objektbewegungen erzeugen, Kamerafahrten inszenieren und Objektparameter zeitbezogen verändern
i)
Ausgabeprozesse durchführen, dabei Ergebnisse kontrollieren und optimieren
j)
Postproduktion für die Bildaufbereitung durchführen, insbesondere Mehr-Ebenen-Techniken anwenden
  
6Produzieren von crossmedialen Medien
(§ 4 Absatz 6 Nummer 6)
a)
Entwürfe von Medienprodukten für analoge und digitale Medien erstellen
b)
Texte übernehmen und bearbeiten
c)
Bilder, Grafiken, Bewegtbild und Ton nach redaktionellen Vorgaben und gestalterischen Gesichtspunkten übernehmen, prüfen, bearbeiten und erstellen
d)
Entwürfe medienspezifisch ausarbeiten und dabei spezifische Farbprofile beachten und einsetzen
e)
finale Versionen analoger und digitaler Medienprodukte unter Berücksichtigung von Kunden-, Norm- und Qualitätsvorgaben erstellen
f)
Produktionsdaten optimieren, dokumentieren und archivieren
 20
 
Abschnitt F: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Digitalmedien
Lfd.
Nr.
BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Gestalten von Digitalmedien
(§ 4 Absatz 7 Nummer 1)
a)
gestalterische Formensprache für Digitalmedien entwickeln und anwenden
b)
spezifische Regeln der Makro- und Mikrotypografie anwenden sowie technische Gegebenheiten von Fonts im digitalen Raum berücksichtigen
c)
Gestaltung der Benutzerführung auf Zielgruppen abstimmen
d)
Gestaltung auf technische Möglichkeiten und unterschiedliche Ausgabeauflösungen von Ausgabemedien abstimmen
e)
2D-Animationen entwerfen
f)
Aspekte der Benutzerfreundlichkeit sowie Vorgaben zur Barrierefreiheit berücksichtigen
g)
Datenformate für Ausgabemedien bestimmen und einsetzen
 8
2Strukturieren und Programmieren von Digitalmedien
(§ 4 Absatz 7 Nummer 2)
a)
Navigationsstrukturen unterscheiden und Leistungsmerkmale beurteilen
b)
digitale Produkte strukturieren, Strukturen darstellen und dokumentieren
c)
Inhalte digitaler Produkte in einer Seitenbeschreibungssprache umsetzen
d)
Layouts mit Cascading Style Sheets umsetzen
  
  
e)
Einsatzmöglichkeiten und Leistungsmerkmale von Skript- und Programmiersprachen beurteilen, Sprachen auswählen und einsetzen
f)
Effekte in Skriptsprachen umsetzen, Ein- und Ausgaben erstellen und mit Skriptsprachen auswerten
g)
Skriptbibliotheken zur standardisierten Medienproduktion nutzen und pflegen
h)
Skript- oder Programmiersprachen zur Automatisierung von Prozessen einsetzen
i)
2D-Animationen medienspezifisch umsetzen
j)
Content-Management-Systeme zur Gestaltung und Pflege von digitalen Medienprodukten konfigurieren und administrieren
 14










3Erstellen von Prototypen und Steuern von Ausgabeprozessen
(§ 4 Absatz 7 Nummer 3)
a)
funktionale Prototypen skript-, programmier- oder toolbasiert umsetzen
b)
Inhalte, Nutzererlebnis und Interaktionsdesigns in Prototypen einbinden
c)
Prototypen testen und Ergebnisse in die Weiterentwicklung einfließen lassen
d)
Prototypen in die Produktionsphase überführen und im Rahmen eines agilen Prozesses weiter- oder neu entwickeln
e)
Finalisierung von Produkten vorbereiten und dabei die Einhaltung von Kunden- und Qualitätsvorgaben, insbesondere mithilfe von Tests, sicherstellen
f)
Produkte übergeben und ausgeben, Übergabe- und Ausgabeprozesse dokumentieren
g)
Daten und Dokumentationen der Produktion zur internen Wiederverwendung optimieren und archivieren
 10
 
Abschnitt G: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen der Fachrichtung Digitalmedien
Lfd.
Nr.
BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Produzieren von interaktiven Medien
(§ 4 Absatz 8 Nummer 1)
a)
Storyboards erstellen und Interaktionsmöglichkeiten visualisieren
b)
Interaktionsmöglichkeiten und Bedienelemente für Nutzerinnen und Nutzer gestalterisch und funktional erstellen
c)
interaktive Medienelemente mittels Skript- oder Programmiersprachen erstellen
d)
Effekte und Animationen skript-, programmier- oder toolbasiert umsetzen
e)
Autorenprogramme nach Anwendungsbereichen und Leistungsmerkmalen auswählen
 








20
  
f)
Entwürfe skript-, programmier- oder toolbasiert innerhalb des ausgewählten Autorenprogramms umsetzen
g)
Ergebnisse für Ausgabemedien testen, optimieren und integrieren
  
2Produzieren von audiovisuellen Medien
(§ 4 Absatz 8 Nummer 2)
a)
Bild- und Tonmaterial sichten, ordnen, auftragsbezogen zusammenführen und Norm- und Formatumwandlungen vornehmen
b)
Bewegtbild- und Animationsideen unter Berücksichtigung von Dauer, Bildsequenzen, Filmszenen, Bildausschnitten, Effekten und Vertonung visualisieren
c)
Ton nach redaktionellen Vorgaben und gestalterischen Gesichtspunkten erstellen und bearbeiten
d)
Bewegtbildaufnahmen nach redaktionellen Vorgaben sowie nach technischen und gestalterischen Gesichtspunkten bearbeiten
e)
Schrift und Typografie unter Berücksichtigung von Bewegung, Dynamik, Schnitt, Licht und Schatten erstellen und inszenieren
f)
visuelle Effekte nach redaktionellen Vorgaben sowie nach technischen und gestalterischen Gesichtspunkten erstellen
g)
Komponenten zusammenführen und Postproduktion durchführen
h)
finale Daten für die Medienausgabe prüfen, codieren und audiovisuelles Medium erstellen
 20
3datenbankgestütztes Produzieren von Medien
(§ 4 Absatz 8 Nummer 3)
a)
Content-Management-Systeme beurteilen und für die Medienproduktion auswählen
b)
Datenbankanwendungen nach Kundenvorgaben anpassen
c)
Daten und Medien unterschiedlicher Formate aufbereiten und in vorhandene Systeme importieren
d)
Datenbanken neu anlegen und verwalten
e)
Daten strukturieren und Datenbankstrukturen festlegen
f)
Datensätze erstellen, bearbeiten und löschen sowie Daten mittels Skript- oder Programmiersprachen abfragen
g)
Abfrageergebnisse in Form von Infografiken und Diagrammen darstellen
h)
Zugriffsmöglichkeiten festlegen und implementieren
i)
Datenbanksysteme testen, optimieren und zur Wiederverwendung archivieren
j)
eingesetzte Systeme und Daten gegen Datenverlust schützen
 20
4Erstellen von Fotografien und Videos
(§ 4 Absatz 8 Nummer 4)
a)
Motive und Aufnahmearten nach Verwendungszweck auswählen und Motivaufbau vorbereiten
b)
Belichtungsmöglichkeiten, Ausleuchtungen und unterschiedliche Lichtarten einsetzen und Belichtungsmessungen durchführen
c)
Bewegungen und Schärfentiefen bei der Aufnahme berücksichtigen
d)
Objektive unter Beachtung des geplanten Motivaufbaus auswählen
e)
Filter beurteilen, auswählen und einsetzen
f)
Aufnahmen nach Konzeptvorgaben erstellen, Ergebnisse kontrollieren und nachbearbeiten
g)
kurze Video- und Tonaufnahmen planen, nach Konzept- und Storyboard-Vorgaben umsetzen und nachbearbeiten
 20
5Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern
(§ 4 Absatz 8 Nummer 5)
a)
3D-Objekte erstellen, dabei Oberflächeneigenschaften der Referenzmaterialien analysieren
b)
material- und oberflächenspezifische Bildinformationen erzeugen
c)
Materialien für 3D-Objekte definieren, aufbringen und optimieren
d)
3D-Inszenierungen aufbereiten und 3D-Objekte und Beleuchtung integrieren
e)
Kamera setzen und Szenerie aufbauen
f)
Licht- und Schattentypen unterscheiden und anwenden und szenenspezifische Beleuchtung erstellen
g)
Bildausgabe definieren, Art und Qualität von Bildberechnungen festlegen, testen und ergebnisorientiert einsetzen
h)
Objektbewegungen erzeugen, Kamerafahrten inszenieren und Objektparameter zeitbezogen verändern
i)
Ausgabeprozess durchführen, dabei Ergebnisse kontrollieren und optimieren
j)
Postproduktion für die Bildaufbereitung durchführen, dabei insbesondere Mehr-Ebenen-Techniken anwenden
 20
6Produzieren von crossmedialen Medien
(§ 4 Absatz 8 Nummer 6)
a)
Entwürfe von Medienprodukten für analoge und digitale Medien erstellen
b)
Texte übernehmen und bearbeiten
c)
Bilder, Grafiken, Bewegtbild und Ton nach redaktionellen Vorgaben und gestalterischen Gesichtspunkten übernehmen, prüfen, bearbeiten und erstellen
d)
Entwürfe medienspezifisch ausarbeiten und dabei spezifische Farbprofile beachten und einsetzen
e)
finale Versionen analoger und digitaler Medienprodukte unter Berücksichtigung von Kunden-, Norm- und Qualitätsvorgaben erstellen
f)
Produktionsdaten optimieren, dokumentieren und archivieren
 20
 
Abschnitt H: fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd.
Nr.
BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Zuordnung
1234
1Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 4 Absatz 9 Nummer 1)
a)
den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
b)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
c)
die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
d)
die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
e)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
f)
Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
g)
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
h)
wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
i)
Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
während der gesamten Ausbildung
2Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 9 Nummer 2)
a)
Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
b)
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
c)
sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
d)
technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
e)
ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
f)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
g)
betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3Umweltschutz und Nachhaltigkeit
(§ 4 Absatz 9 Nummer 3)
a)
Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
b)
bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
c)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
d)
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
e)
Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
f)
unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
 
4digitalisierte Arbeitswelt
(§ 4 Absatz 9 Nummer 4)
a)
mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
b)
Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
c)
ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
d)
Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
e)
Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
f)
Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
g)
Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
h)
Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
 
Lfd.
Nr.
BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
5Kommunizieren und
Kooperation fördern
(§ 4 Absatz 9 Nummer 5)
a)
Gespräche situations- und adressatengerecht führen sowie deren Ergebnisse dokumentieren
b)
interne und externe Kundinnen und Kunden lösungsorientiert beraten
c)
Respekt und Vertrauen als Grundlage kundenorientierten Verhaltens und der Zusammenarbeit praktizieren sowie kulturelle Identitäten berücksichtigen
d)
zielgerichtet sachbezogen kommunizieren und kooperieren, dabei mit Konflikten umgehen
e)
Fachliteratur nutzen, Fachinformationen einholen und Auskünfte erteilen, auch in englischer Sprache
f)
Arbeitsweise reflektieren, bewerten und dokumentieren
g)
Verbesserungsvorschläge einbringen
h)
eigenen Qualifikationsbedarf feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen und unterschiedliche Lerntechniken anwenden
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6Einhalten der rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion
(§ 4 Absatz 9 Nummer 6)
a)
rechtliche Vorschriften im gesamten Herstellungsprozess einhalten, insbesondere
aa)
Urheberrechte und verwandte Schutzrechte
bb)
Nutzungs- und Verwertungsrechte
cc)
Persönlichkeitsrechte
dd)
Datenschutz und Datensicherheit
b)
Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Medien beachten
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