Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
Abschnitt 2
Anforderungen an
die Behandlung von Altgeräten,
Bauteilen, Gemischen und Stoffen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Behandlungsanforderungen
§ 3 | Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung |
§ 4 | Allgemeine Anforderungen an die weitere Behandlung von entfernten Stoffen, Gemischen und Bauteilen |
Unterabschnitt 2
Selektive Behandlungsanforderungen
§ 5 | Anforderungen an die Behandlung von radioaktiven Bauteilen |
§ 6 | Anforderungen an die Behandlung von Leiterplatten |
§ 7 | Anforderungen an die Behandlung von Kunststoffen |
§ 8 | Anforderungen an die Behandlung von Flachbildschirm-Geräten mit quecksilberhaltiger Hintergrundbeleuchtung und von Gasentladungslampen sowie deren Fraktionen |
§ 9 | Anforderungen an die Behandlung von Kathodenstrahlröhren |
§ 10 | Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen |
§ 11 | Anforderungen an die Behandlung von Wärmeüberträgern |
Abschnitt 3
Eigenüberwachung, Inkrafttreten
§ 12 | Eigenüberwachung |
§ 13 | Inkrafttreten |
Anlage | Nicht abschließende Liste der Altgeräte mit besonders hohen Wertstoffgehalten in Leiterplatten |