Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Begriffsbestimmungen |
§ 4 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 5 | Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild |
§ 6 | Ausbildungsplan |
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 7 | Zeitpunkt |
§ 8 | Inhalt |
§ 9 | Prüfungsbereich |
Abschnitt 3
Abschlussprüfung
§ 10 | Zeitpunkt |
§ 11 | Inhalt |
§ 12 | Prüfungsbereiche |
§ 13 | Prüfungsbereich „Anfertigen einer Fasserarbeit“ |
§ 14 | Prüfungsbereich „Technologie“ |
§ 15 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
§ 16 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 17 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Abschnitt 4
Weitere Berufsausbildungen
§ 18 | Befreiung von der Zwischenprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten |
Anlage | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser und zur Edelsteinfasserin |