Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz

Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften

zur Gesamtausgabe der Norm im Format:   HTML   PDF   XML   EPUB

  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Anforderungen an die Organisation, die Ausstattung und die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes
  § 3 Anforderungen an die Betriebsorganisation
  § 4 Anforderungen an die personelle, gerätetechnische und sonstige Ausstattung
  § 5 Betriebstagebuch
  § 6 Versicherungsschutz
  § 7 Anforderungen an die Durchführung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit
Abschnitt 3
 Anforderungen an den Inhaber und die im Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen
  § 8 Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
  § 9 Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
  § 10 Zuverlässigkeit und Sachkunde des sonstigen Personals
Abschnitt 4
 Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation
  § 11 Überwachungsvertrag
  § 12 Zustimmung zum Überwachungsvertrag, Widerruf
Abschnitt 5
 Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft
  § 13 Satzung oder sonstige Regelung der Entsorgergemeinschaft
  § 14 Überwachungsausschuss
  § 15 Anforderungen an die Mitgliedschaft und Mitteilung der Aufnahme und des Austritts
  § 16 Anerkennung der Entsorgergemeinschaft, Widerruf
Abschnitt 6
 Anforderungen an Sachverständige und Kontrolle der Sachverständigen
  § 17 Zuverlässigkeit von Sachverständigen
  § 18 Unabhängigkeit von Sachverständigen
  § 19 Fach- und Sachkunde von Sachverständigen
  § 20 Zulassung als Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation
  § 21 Kontrolle der Sachverständigen
Abschnitt 7
 Anforderungen an die Überwachung
  § 22 Erstmalige und jährliche Überprüfung
  § 23 Überwachungsbericht
Abschnitt 8
 Umfang der Zertifizierung und Gestaltung des Zertifikats
  § 24 Teilzertifizierung und Beschränkung des Zertifizierungsumfangs
  § 25 Gestaltung des Zertifikats
Abschnitt 9
 Sonstige gemeinsame Vorschriften
  § 26 Entzug des Zertifikats und des Überwachungszeichens
  § 27 Pflicht zur Kündigung des Überwachungsvertrages oder der Mitgliedschaft
  § 28 Entsorgungsfachbetrieberegister
  § 29 Ordnungswidrigkeiten
  § 30 Zugänglichkeit privater Regelwerke
  § 31 Übergangsvorschriften
  Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 2,
§ 19 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b Halbsatz 2 sowie § 31 Absatz 1 und 2)
Lehrgangsinhalte
  Anlage 2 (zu § 23 Satz 2)
Mindestinhalt von Überwachungsberichten
  Anlage 3 (zu § 25)
Vordruck für das Zertifikat