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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030* (Emissionshandelsverordnung 2030 - EHV 2030)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
 
§  1Anwendungsbereich und Zweck
§  2Begriffsbestimmungen
 
Abschnitt 2
Emissionsberichterstattung
(Zu § 5 des Gesetzes)
 
§  3Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung im stationären Bereich
§  3aAusnahmen für den Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung im stationären Bereich
§  4Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung im Luftverkehr
§  5Nachweisanforderungen für angewendete Analysemethoden
 
Abschnitt 3
Überwachung
(Zu § 6 des Gesetzes)
 
§  6Anpassung des Überwachungsplans bei nicht erheblichen Änderungen der Überwachung
 
Abschnitt 4
Versteigerung von Berechtigungen
(Zu § 8 des Gesetzes)
 
§  7Versteigerung
 
Abschnitt 5
Zuteilung von Berechtigungen
(Zu § 9 des Gesetzes)
 
§  8Erhebung von Bezugsdaten
§  8aMitteilung der nicht wesentlichen Änderungen am Plan zur Überwachungsmethodik
§  8bMitteilung zur Einstellung des Betriebs einer Anlage
 
Abschnitt 5a
Einzelheiten zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung
(Zu § 18 des Gesetzes)
 
§  8cBerichterstattung Emissionen von Flügen zwischen zwei Drittstaaten
§  8dEinreichung eines Überwachungsplanes
 
Abschnitt 6
Zertifizierung von Prüfstellen
(Zu § 21 des Gesetzes)
 
§  9Beleihung
§ 10Anwendbare Vorschriften
§ 11Ausschluss von der Zertifizierung
§ 12Aufsicht über die Tätigkeit der Beliehenen
§ 13Beendigung der Beleihung
 
Abschnitt 7
Gebühren und Auslagen für
Amtshandlungen der Zulassungsstelle
(Zu § 22 des Gesetzes)
 
§ 14(weggefallen)
 
Abschnitt 8
Verfahren zur
Feststellung einheitlicher Anlagen
(Zu § 24 des Gesetzes)
 
§ 15Einheitliche Anlage
 
Abschnitt 9
Kleinemittenten
(Zu § 27 des Gesetzes)
 
§ 16Befreiung von Kleinemittenten
§ 17Form und Inhalt des Antrags
§ 18Gleichwertige Maßnahme
§ 19Ausgleichsbetrag
§ 20Selbstverpflichtung zu Emissionsminderungen
§ 21Erlöschen der Befreiung
§ 22Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 23Erleichterungen bei Überwachung und Berichterstattung
 
Abschnitt 10
Schlussvorschriften
 
§ 24Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 
Anlage (weggefallen)