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Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Gemeinsame Vorschriften
Unterabschnitt 1
 Emissionsberichterstattung
  § 3 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Anlagen
  § 4 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Brennstoffe nichtbiogenen Ursprungs im Bereich Anlagen
  § 5 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Luftverkehr
  § 6 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Seeverkehr
  § 7 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs in den Bereichen Luft- und Seeverkehr
  § 8 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Brennstoffemissionshandel
  § 9 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs im Bereich Brennstoffemissionshandel
Unterabschnitt 2
 Überwachung
  § 10 Anpassung des Überwachungsplans bei nicht erheblichen Änderungen der Überwachung; Fortgeltung des Überwachungsplans
Unterabschnitt 3
 Versteigerung von Berechtigungen und Emissionszertifikaten
  § 11 Versteigerung
Unterabschnitt 4
 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen
  § 12 Erhebung von Bezugsdaten
  § 13 Mitteilung der nicht wesentlichen Änderungen am Plan zur Überwachungsmethodik
  § 14 Mitteilung zur Einstellung des Betriebs einer Anlage
Abschnitt 3
 Anlagen
Unterabschnitt 1
 Verfahren zur Feststellung einheitlicher Anlagen
  § 15 Einheitliche Anlage
Unterabschnitt 2
 Kleinemittenten
  § 16 Befreiung von Kleinemittenten
  § 17 Form und Inhalt des Antrags
  § 18 Gleichwertige Maßnahme
  § 19 Ausgleichsbetrag
  § 20 Selbstverpflichtung zu Emissionsminderungen
  § 21 Erlöschen der Befreiung
  § 22 Öffentlichkeitsbeteiligung
  § 23 Erleichterungen bei Überwachung und Berichterstattung
Abschnitt 4
 Brennstoffemissionshandel
Unterabschnitt 1
 Anwendungsbereich
  § 24 Anwendungsbeschränkungen
Unterabschnitt 2
 Einzelheiten zur Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen und zur Verifizierung der Angaben in Emissionsberichten im Brennstoffemissionshandel
  § 25 Eröffnung von Besitzkonten für Verantwortliche
  § 26 Vereinfachungen bei steuerfreier Verwendung nach dem Energiesteuergesetz
  § 27 Einlagerer
  § 28 Ermittlung der Brennstoffmenge
  § 29 Vermeidung von Doppelerfassungen innerhalb des Brennstoffemissionshandels
  § 30 Ermittlung des Anteilsfaktors
  § 31 Vermeidung von Doppelzählungen durch Überwachung und Berichterstattung bei Luftfahrzeugbetreibern
  § 32 Vereinfachende Maßnahmen im Rahmen der Verifizierung
Abschnitt 5
 CO2-Grenzausgleichssystem
  § 33 Verwendung der Sicherheitsleistung
Abschnitt 6
 Beleihung
  § 34 Aufhebung der Beleihung
  Anlage
Standardwerte für den Anteilsfaktor