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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030 (Emissionshandelsverordnung 2030 - EHV 2030)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Gemeinsame Vorschriften
Unterabschnitt 1
Emissionsberichterstattung
§ 3Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Anlagen
§ 4Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Brennstoffe nichtbiogenen Ursprungs im Bereich Anlagen
§ 5Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Luftverkehr
§ 6Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Seeverkehr
§ 7Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs in den Bereichen Luft- und Seeverkehr
§ 8Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Brennstoffemissionshandel
§ 9Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs im Bereich Brennstoffemissionshandel
Unterabschnitt 2
Überwachung
§ 10Anpassung des Überwachungsplans bei nicht erheblichen Änderungen der Überwachung; Fortgeltung des Überwachungsplans
Unterabschnitt 3
Versteigerung von Berechtigungen und Emissionszertifikaten
§ 11Versteigerung
Unterabschnitt 4
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen
§ 12Erhebung von Bezugsdaten
§ 13Mitteilung der nicht wesentlichen Änderungen am Plan zur Überwachungsmethodik
§ 14Mitteilung zur Einstellung des Betriebs einer Anlage
Abschnitt 3
Anlagen
Unterabschnitt 1
Verfahren zur Feststellung einheitlicher Anlagen
§ 15Einheitliche Anlage
Unterabschnitt 2
Kleinemittenten
§ 16Befreiung von Kleinemittenten
§ 17Form und Inhalt des Antrags
§ 18Gleichwertige Maßnahme
§ 19Ausgleichsbetrag
§ 20Selbstverpflichtung zu Emissionsminderungen
§ 21Erlöschen der Befreiung
§ 22Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 23Erleichterungen bei Überwachung und Berichterstattung
Abschnitt 4
Brennstoffemissionshandel
Unterabschnitt 1
Anwendungsbereich
§ 24Anwendungsbeschränkungen
Unterabschnitt 2
Einzelheiten zur Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen und zur Verifizierung
der Angaben in Emissionsberichten im Brennstoffemissionshandel
§ 25Eröffnung von Besitzkonten für Verantwortliche
§ 26Vereinfachungen bei steuerfreier Verwendung nach dem Energiesteuergesetz
§ 27Einlagerer
§ 28Ermittlung der Brennstoffmenge
§ 29Vermeidung von Doppelerfassungen innerhalb des Brennstoffemissionshandels
§ 30Ermittlung des Anteilsfaktors
§ 31Vermeidung von Doppelzählungen durch Überwachung und Berichterstattung bei Luftfahrzeugbetreibern
§ 32Vereinfachende Maßnahmen im Rahmen der Verifizierung
Abschnitt 5
CO2-Grenzausgleichssystem
§ 33Verwendung der Sicherheitsleistung
Abschnitt 6
Beleihung
§ 34Aufhebung der Beleihung
AnlageStandardwerte für den Anteilsfaktor