Eine Vereinbarung über das Erbringen von Eingliederungsleistungen muss mindestens
- 1.
eine Beschreibung von Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen (Leistungsvereinbarung),
- 2.
eine verbindliche Regelung über die Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beträgen für einzelne Leistungsbereiche zusammensetzt (Vergütungsvereinbarung),
- 3.
überprüfbare Anforderungen an die Überprüfung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen (Prüfungsvereinbarung)
sowie Regelungen über Mitteilungspflicht, Befristung und Kündigung beinhalten.