Die Leistungsvereinbarung muss die wesentlichen Leistungsmerkmale festlegen. Dies sind mindestens
- 1.
die Beschreibung der zu erbringenden Leistung,
- 2.
Ziel und Qualität der Leistung,
- 3.
die Qualifikation des Personals,
- 4.
die erforderliche räumliche, sächliche und personelle Ausstattung und
- 5.
die Verpflichtung, im Rahmen des Leistungsangebotes Leistungsberechtigte aufzunehmen.