Bundesrecht wird wie folgt geändert:
Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug vom 28. September 1989 (BGBl. I S. 1809)
In § 1 Abs. 1 werden nach dem Wort "Flughäfen" die Worte "Berlin-Schönefeld,", nach dem Wort "Bremen" das Wort "Dresden,", nach dem Wort "Düsseldorf" das Wort "Erfurt," und nach den Worten "Köln/Bonn" das Wort "Leipzig," eingefügt.