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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertragsgesetz - und der Vereinbarung vom 18. September 1990
Art 7 Neufassung der durch den Vertrag geänderten Gesetze

Der jeweils zuständige Bundesminister kann den Wortlaut eines durch den Vertrag geänderten Gesetzes in der am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes oder der am Tage des Inkrafttretens der Änderung geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.