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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems (Ems-Lotsverordnung - Ems LV)
Anlage 1 (zu § 5 Absatz 3)
Ort und Anmeldung für die Lotsenanforderung

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 262, S. 3)


Ort der Übernahme des SeelotsenAnmeldezeit
für die Anforderung des Seelotsen
a) Empfänger der Lotsenanforderung
b) UKW-Kanal
c) E-Mail
d) Telefonnummer
e) Telefax-Nummer
1.Von See einlaufende Schiffe
 Lotsenversetzposition bei Leuchttonne „GW/TG“Mindestens 24 Stunden sowie zusätzlich zwölf und zwei Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Lotsenversetzposition.
a)
Lotsenstation Emden
(Emslotse Emden)
b)
VHF 09
c)
pilotstation@emspilots.de
d)
+49 4921 24000
e)
+49 4921 32919
 Lotsenversetzposition im Bereich der Leuchttonne „Westerems“Mindestens 24 Stunden sowie zusätzlich zwölf und zwei Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Leuchttonne „Westerems“.
a)
Lotsenstation Emden
(Emslotse Emden)
b)
VHF 09
c)
pilotstation@emspilots.de
d)
+49 4921 24000
e)
+49 4921 32919
Beträgt die Reisezeit von nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen voraussichtlich weniger als zwölf Stunden, muss der Seelotse unverzüglich nach der letzten Abfahrt angefordert werden.
2.Teilstreckenverkehr und auslaufende Schiffe
 Häfen und Liegeplätze
im Seelotsrevier Ems
Mindestens zwei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit.
a)
Lotsenstation Emden
(Emslotse Emden)
b)
VHF 12
c)
pilotstation@emspilots.de
d)
+49 4921 24000
e)
+49 4921 32919
Bei der Anforderung muss die Anfahrtszeit des Seelotsen mit öffentlichen Verkehrsmitteln berücksichtigt werden. Bei Abfahren in der Zeit zwischen 21 Uhr und 7 Uhr muss die beabsichtigte Anforderung des Seelotsen bis 18 Uhr angezeigt werden.