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Verordnung über Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Langzeitsicherheit
  § 3 Bewertungszeitraum; Entwicklungen des Endlagersystems
  § 4 Sicherer Einschluss der radioaktiven Abfälle
  § 5 Integrität und Robustheit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs als wesentlicher Barriere
  § 6 Integrität und Robustheit der technischen und geotechnischen Barrieren als wesentliche Barrieren
  § 7 Dosiswerte im Bewertungszeitraum
  § 8 Ausschluss sich selbst tragender Kettenreaktionen
Abschnitt 3
 Erkundung des Endlagerstandortes und Planung des Endlagers
  § 9 Erkundung des Endlagerstandortes
  § 10 Sicherheitskonzept
  § 11 Auslegung des Endlagers
  § 12 Optimierung des Endlagersystems
Abschnitt 4
 Rückholbarkeit und Ermöglichung einer Bergung
  § 13 Rückholbarkeit eingelagerter Endlagergebinde
  § 14 Ermöglichung einer Bergung eingelagerter Endlagergebinde
Abschnitt 5
 Errichtung, Betrieb und Stilllegung des Endlagers
  § 15 Errichtung des Endlagers
  § 16 Probebetrieb des Endlagers
  § 17 Sicherheit während der Errichtung, des Betriebs und der Stilllegung des Endlagers; Anlagenzustände
  § 18 Einlagerung von radioaktiven Abfällen
  § 19 Stilllegung des Endlagers
Abschnitt 6
 Weitere Vorschriften
  § 20 Überwachung des Endlagers und seiner Umgebung
  § 21 Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen am selben Standort
  Anlage (zu § 8 Absatz 2)
Berechnung des Neutronenmultiplikationsfaktors