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Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland 1

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Zweck des Gesetzes, Berichtspflicht
  § 2 Anwendungsbereich
  § 3 Begriffsbestimmungen
  § 4 Energieeffizienzziele
Abschnitt 2
 Jährliche Endenergieeinsparverpflichtung des Bundes und der Länder sowie Verpflichtung öffentlicher Stellen
  § 5 Einsparung von Endenergie
  § 6 Einsparverpflichtung öffentlicher Stellen; Verordnungsermächtigungen
  § 7 Aufgaben der Bundesstelle für Energieeffizienz
Abschnitt 3
 Energie- oder Umweltmanagementsysteme und Umsetzungspläne für Unternehmen
  § 8 Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen
  § 9 Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen
  § 10 Stichprobenkontrolle hinsichtlich der Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und der Umsetzungspläne von Energieeinsparmaßnahmen
Abschnitt 4
 Energieeffizienz in Rechenzentren
  § 11 Klimaneutrale Rechenzentren
  § 12 Energie- und Umweltmanagementsysteme in Rechenzentren
  § 13 Informationspflicht für Betreiber von Rechenzentren und für Betreiber von Informationstechnik; Verordnungsermächtigung
  § 14 Energieeffizienzregister für Rechenzentren
  § 15 Information und Beratung im Kundenverhältnis
Abschnitt 5
 Abwärme
  § 16 Vermeidung und Verwendung von Abwärme
  § 17 Plattform für Abwärme
Abschnitt 6
 Klimaneutrale Unternehmen
  § 18 Klimaneutrale Unternehmen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 7
 Schlussvorschriften
  § 19 Bußgeldvorschriften
  § 20 Übergangsvorschrift
  § 21 Ausschluss
  Anlage 1 (zu § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3)
Aufteilung der Endenergieeinsparung unter den Ländern
  Anlage 2 (zu § 10 Satz 2)
Erklärung für eingerichtete Energie- oder Umweltmanagementsysteme
  Anlage 3 (zu § 13 Absatz 1)
Informationen von Betreibern von Rechenzentren