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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz - EnSiG)
§ 13
Entschädigung für Solidaritätsmaßnahmen für Erdgas
Maßnahmen aufgrund einer nach § 2a Absatz 1 für Erdgas erlassenen Rechtsverordnung sind zu entschädigen. Die §§ 11 und 12 gelten entsprechend.
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