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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Sanktionsbewehrung unionsrechtlicher Verordnungen auf dem Gebiet der Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten 2 (Energieverbrauchskennzeichnungs-Bußgeldverordnung - EnVKBgV)
§ 5 Ordnungswidrigkeiten zur Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1254/2014

Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Absatz 1 Nummer 3 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes handelt, wer gegen die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1254/2014 in der Fassung vom 20. Januar 2020 verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a ab dem 1. November 2026 nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Etikett beiliegt oder zur Verfügung gestellt wird,
2.
entgegen Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b ab dem 1. November 2026 nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Produktdatenblatt bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt wird oder verfügbar ist,
3.
entgegen Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c ab dem 1. November 2026 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte technische Unterlage verfügbar gemacht wird,
4.
entgegen Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d ab dem 1. November 2026 nicht sicherstellt, dass eine Gebrauchsanweisung bereitgestellt wird,
5.
entgegen Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe e oder f ab dem 1. November 2026 nicht sicherstellt, dass in Werbung oder in technischem Werbematerial eine dort genannte Angabe gemacht wird,
6.
entgegen Artikel 4 Buchstabe a nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Gerät ein dort genanntes Etikett trägt,
7.
entgegen Artikel 4 Buchstabe b nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Gerät mit dort genannten Informationen versehen wird,
8.
entgegen Artikel 4 Buchstabe c nicht sicherstellt, dass Werbung einen dort genannten Hinweis umfasst,
9.
entgegen Artikel 4 Buchstabe d nicht sicherstellt, dass in technischem Werbematerial eine dort genannte Angabe gemacht und eine dort genannte Gebrauchsanweisung enthalten ist, oder
10.
als Lieferant oder Händler entgegen Artikel 5 eine dort genannte Angabe nicht richtig ermittelt oder nicht richtig bestimmt.