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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über Schnittstellen des E-Rezept-Fachdienstes (E-Rezept-Fachdienst-Schnittstellen-Verordnung - ERFSV)
§ 6
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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