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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films * (Filmförderungsgesetz - FFG)
§ 126 Begriffsbestimmung Kinofilm

Ein Kinofilm im Sinne der §§ 129 bis 135 ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino aufgeführt wurde.