Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films * (Filmförderungsgesetz - FFG) § 80Ökologische Nachhaltigkeit
Bei der Herstellung des mit Referenzmitteln herzustellenden Films sind wirksame Maßnahmen zugunsten der ökologischen Nachhaltigkeit zu treffen. Näheres regelt eine Richtlinie gemäß § 11 unter Berücksichtigung von § 2 Nummer 8.