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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin* (Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
 
Gegenstand, Dauer
und Gliederung der Berufsausbildung
 
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Einsatzgebiet
§  6Ausbildungsplan
 
Abschnitt 2
 
Abschlussprüfung
 
Unterabschnitt 1
 
Allgemeines
 
§  7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
 
Unterabschnitt 2
 
Teil 1 der Abschlussprüfung
 
§  8Inhalt von Teil 1
§  9Prüfungsbereich von Teil 1
 
Unterabschnitt 3
 
Teil 2 der Abschlussprüfung
in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
 
§ 10Inhalt von Teil 2
§ 11Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 12Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes
§ 13Prüfungsbereich Planen eines Softwareproduktes
§ 14Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung
 
Unterabschnitt 4
 
Teil 2 der Abschlussprüfung
in der Fachrichtung Systemintegration
 
§ 18Inhalt von Teil 2
§ 19Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 20Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
§ 21Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen
§ 22Prüfungsbereich Analyse und Entwicklung von Netzwerken
§ 23Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 24Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 25Mündliche Ergänzungsprüfung
 
Unterabschnitt 5
 
Teil 2 der Abschlussprüfung
in der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse
 
§ 26Inhalt von Teil 2
§ 27Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 28Prüfungsbereich Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse
§ 29Prüfungsbereich Durchführen einer Prozessanalyse
§ 30Prüfungsbereich Sicherstellen der Datenqualität
§ 31Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 32Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 33Mündliche Ergänzungsprüfung
 
Unterabschnitt 6
 
Teil 2 der Abschlussprüfung
in der Fachrichtung Digitale Vernetzung
 
§ 34Inhalt von Teil 2
§ 35Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 36Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung
§ 37Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
§ 38Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
§ 39Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 40Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 41Mündliche Ergänzungsprüfung
 
Abschnitt 3
 
Schlussvorschriften
 
§ 42Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 43Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin