Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV) § 5Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zu einer Prüfung für den Erwerb eines Flugfunkzeugnisses muss schriftlich unter Angabe der beantragten Zeugnisart spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde erfolgen.