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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 25. Oktober 1973
Art 1 

Dem in Malaga-Torremolinos am 25. Oktober 1973 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Internationalen Fernmeldevertrag einschließlich seiner Anlagen wird zugestimmt. Der Vertrag sowie das Schlußprotokoll und die Zusatzprotokolle I bis VI vom 25. Oktober 1973 werden nachstehend veröffentlicht.