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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“ (Forum-Recht-Gesetz - ForumRG)
§ 12 Berichterstattung

Das Kuratorium legt alle zwei Jahre einen öffentlich zugänglichen Bericht über Tätigkeit und Vorhaben der Stiftung vor.