- 1.
Name und Anschrift der Erhebungseinheit sowie Berichts- und Dienststellennummer,
- 2.
Name, Kontaktdaten der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen,
- 3.
bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 5 auch die für den entsprechenden Haushalt zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde.