Die Statistik nach § 1 Nr. 5 erfasst bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 bis 7 jährlich zum Stichtag 1. Januar die Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht sowie beamtenrechtlichen Grundsätzen nach folgenden Erhebungsmerkmalen:
- 1.
Geburtsmonat und -jahr,
- 2.
Geschlecht, Familienstand,
- 3.
Art des früheren Dienstverhältnisses,
- 4.
Rechtsgrundlage der Versorgung,
- 5.
Art des Versorgungsanspruchs,
- 6.
Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe,
- 7.
Wohnort,
- 8.
Ruhegehaltssatz,
- 9.
Bestandsveränderungen im Vorjahr, Grund für den Eintritt des Versorgungsfalls, letzter Aufgabenbereich,
- 10.
Bruttoversorgungsbezüge des Vorjahres,
- 11.
Bruttoversorgungsbezüge im Berichtsmonat gegliedert nach Bezügebestandteilen,
- 12.
Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand,
- 13.
bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 auch nach dem Einzelplan.