bei den Einrichtungen für Forschung und Entwicklung und den Instituten an Hochschulen nach § 2 Absatz 2 und 3 Satz 1 Nummer 2, Absatz 4, 5 und 7 für die Erhebung nach § 3:
- a)
die Art der Einrichtung,
- b)
die Rechtsform,
- c)
die Art der Buchführung,
- d)
die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat,
- e)
der Anteil von Forschung und Entwicklung an der Gesamttätigkeit der Einrichtung und
- f)
der Aufgabenbereich der Einrichtung;