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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung *) (Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung - FSPersAV)
Anlage 5 (zu § 33 Abs. 1 und 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3)
Grundlegende Ausbildung für Flugsicherungsbetriebspersonal nach § 1 Nr. 2

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1963 - 1968)

1.
Abfolge der Ausbildungskurse
In der grundlegenden Ausbildung für Flugsicherungsbetriebspersonal in den Verwendungsbereichen nach § 1 Nr. 2 sind jeweils folgende Ausbildungskurse in der nachfolgend angegebenen Reihenfolge erfolgreich zu durchlaufen:
a)
im Verwendungsbereich Flugdatenbearbeitung in der Flugverkehrskontrolle:
Grundkurs für Flugverkehrsmanagement-Spezialisten,
Erlaubniskurs für Flugdatenbearbeitung;
für den Erwerb der Berechtigung Platzkoordination zusätzlich:
Ergänzungskurs für Platzkoordination;
b)
im Verwendungsbereich Fluginformationsdienst:
Grundkurs für Flugverkehrsmanagement-Spezialisten,
Erlaubniskurs für Fluginformationsdienst;
c)
im Verwendungsbereich Flugberatung:
Grundkurs für Flugverkehrsmanagement-Spezialisten,
Erlaubniskurs für Flugberatung.
2.
Ausbildungsziele, Ausbildungsinhalte, Leistungsnachweise, Nachweis der Sprachkompetenz
2.1
Grundkurs für Flugverkehrsmanagement-Spezialisten
a)
Ausbildungsziele
Nach dem Grundkurs für Flugverkehrsmanagement-Spezialisten
verstehen die Teilnehmer die grundsätzlichen Anforderungen an die Organisation, Funktionen und Verfahren der Flugsicherungsdienste;
besitzen die Teilnehmer ein grundsätzliches Verständnis für Flüge nach Sicht- und Instrumentenflugregeln und deren grundlegende Anforderungen an die Flugsicherung;
kennen die Teilnehmer nationale und internationale Luftfahrtorganisationen und können deren Aufgaben allgemein beschreiben;
verfügen die Teilnehmer über Grundkenntnisse in deutscher und englischer Luftfahrtterminologie und in Sprechfunkverfahren für den Flugfunkdienst;
verfügen die Teilnehmer über das Wissen, die Fertigkeiten und die Verhaltensweisen, um mit einem der folgenden weiterführenden Ausbildungskurse für die Flugverkehrsmanagement-Spezialisten zu beginnen:
Erlaubniskurs für Flugdatenbearbeitung,
Erlaubniskurs für Fluginformationsdienst,
Erlaubniskurs für Flugberatung.
b)
Ausbildungsinhalte (Wesentliche Themengebiete)
Einführung in den Grundkurs für Flugverkehrsmanagement-Spezialisten,  insbesondere:
Kursmanagement und -verwaltung
Kursinhalte
Leistungsbeurteilungen
Einführung in das Flugsicherungsunternehmen DFS, insbesondere:
Aufgaben und Organisation der DFS
Personal
Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit
Menschliche Faktoren, insbesondere:
Menschliche Leistung
Fehler und Versagen
Kommunikation
Arbeitsumfeld
Luftrecht, insbesondere:
Nationale und internationale Organisationen
Nationales und internationales Luftrecht
Sicherheitsmanagement
Flugsicherungsbetriebsverfahren, insbesondere:
Flugverkehrskontrolldienst
Fluginformationsdienst
Flugalarmdienst
Flugberatungsdienst
Verkehrsflussregelung
Wetterkunde, insbesondere:
Erdatmosphäre
Wettererscheinungen
Wetterinformationen
Wettermeldungen
Navigation, insbesondere:
Erde
Luftfahrtkarten
Grundlagen der Navigation
Navigationsverfahren
Luftfahrzeuge und Luftfahrtkunde, insbesondere:
Grundprinzipien des Fliegens
Luftfahrzeugkategorien
Luftfahrzeugdaten
Technische Flugsicherungssysteme, insbesondere:
Funk- und Kommunikationssysteme
Einführung in die elektronische Luftverkehrsdarstellung
Datenverarbeitungs- und -übertragungssysteme
Flugfunkdienst, insbesondere:
Grundlagen
Sprechgruppen
Luftfahrtenglisch, insbesondere:
Grammatik
Luftfahrtspezifisches Vokabular
Praktische Anwendungen
Praktische Flugdatenbearbeitung, insbesondere:
Flugpläne
Flugverkehrskontrollmeldungen
Nachrichten für Luftfahrer
Flugverlaufsdaten
Automatisierung
Betriebliches Umfeld
c)
Leistungsnachweise
Die Kursteilnehmer haben während des Grundkurses für Flugverkehrsmanagement-Spezialisten einen mündlichen Leistungsnachweis mit einer Dauer von mindestens 15, höchstens 20 Minuten im Themengebiet „Luftfahrtenglisch“ und drei schriftliche Leistungsnachweise mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten in den weiteren unter Buchstabe b aufgeführten Themengebieten zu erbringen.
2.2
Erlaubniskurs für Flugdatenbearbeitung
a)
Ausbildungsziele
Nach dem Erlaubniskurs für Flugdatenbearbeitung
verfügen die Teilnehmer über die Fertigkeiten zum Umgang mit den im Flugsicherungsunternehmen verwendeten Flugdatenverarbeitungssystemen und können Flugplan- und Flugverlaufsdaten im Rahmen ihrer Aufgaben richtig bearbeiten und aktualisieren;
besitzen die Teilnehmer die notwendigen Fertigkeiten zur Ausübung funktionsbezogener Kommunikation;
verfügen die Teilnehmer über das Wissen, die Fertigkeiten und die Verhaltensweisen, um mit der betrieblichen Ausbildung im Verwendungsbereich Flugdatenbearbeitung zu beginnen.
b)
Ausbildungsinhalte (Wesentliche Themengebiete)
Einführung in den Erlaubniskurs für Flugdatenbearbeitung, insbesondere:
Kursmanagement und -verwaltung
Kursinhalte
Leistungsbeurteilungen
Menschliche Faktoren, insbesondere:
Psychologische Faktoren
Medizinische und physiologische Faktoren
Soziale und organisatorische Faktoren
Stress
Menschliches Versagen
Arbeitsumfeld
Betriebsverfahren in der Flugdatenbearbeitung, insbesondere:
Regelungen zur Flugdatenbearbeitung
Betriebsanweisungen für Arbeitsplätze der Flugdatenbearbeitung
Flugverkehrsmanagement
Datenmanagement
Automatisierte Datenverarbeitungssysteme
Technische Komponenten und Funktionalitäten
Kommunikationssysteme
Sprechverfahren in der Flugdatenbearbeitung
Praktische Flugdatenbearbeitung, insbesondere:
Fertigkeiten in der Flugdatenbearbeitung
Umgang mit Systemen am Arbeitsplatz der Flugdatenbearbeitung
Flugdatenbearbeitung in außergewöhnlichen Situationen
c)
Leistungsnachweise
Die Kursteilnehmer haben während des Erlaubniskurses für Flugdatenbearbeitung zwei schriftliche Leistungsnachweise mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten mit den in diesem Kurs sowie im Grundkurs für Flugverkehrsmanagement-Spezialisten vermittelten Ausbildungsinhalten und einen praktischen Leistungsnachweis in Form einer fortlaufenden Beurteilung in dem unter Buchstabe b aufgeführten Themengebiet „Praktische Flugdatenbearbeitung“ zu erbringen.
d)
Prüfung
Die Prüfung soll mindestens 55 Minuten und höchstens 70 Minuten dauern.
2.3
Erlaubniskurs für Fluginformationsdienst
a)
Ausbildungsziele
Nach dem Erlaubniskurs für Fluginformationsdienst
verfügen die Teilnehmer über die für die Ausübung des Fluginformationsdienstes mit und ohne Radar notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten im betrieblichen und systemtechnischen Umfeld des Flugsicherungsunternehmens;
entspricht die englische Sprachkompetenz den Anforderungen nach § 34 Abs. 4 und ermöglicht damit die vorschriftsgemäße und funktionsbezogene Kommunikation;
verfügen die Teilnehmer über das Wissen, die Fertigkeiten und die Verhaltensweisen, um mit der betrieblichen Ausbildung im Verwendungsbereich Fluginformationsdienst zu beginnen.
b)
Ausbildungsinhalte (Wesentliche Themengebiete)
Einführung in den Erlaubniskurs für Fluginformationsdienst, insbesondere:
Kursmanagement und -verwaltung
Kursinhalte
Leistungsbeurteilungen
Menschliche Faktoren, insbesondere:
Psychologische Faktoren
Medizinische und physiologische Faktoren
Soziale und organisatorische Faktoren
Stress
Menschliches Versagen
Arbeitsumfeld
Betriebsverfahren im Fluginformationsdienst, insbesondere:
Regelungen für den Fluginformationsdienst
Betriebsanweisungen für Arbeitsplätze des Fluginformationsdienstes
Flugverkehrsmanagement
Luftraumordnung
Kommunikationsverfahren
Verfahren bei Notfällen
Flugwetterkunde, insbesondere:
Gefährliche Wettererscheinungen
Technische Flugsicherungssysteme, insbesondere:
Elektronische Luftverkehrsdarstellung
Sprachvermittlungssysteme
Flugfunkdienst, insbesondere:
Sprechgruppen im Fluginformationsdienst
Praktische Durchführung
Luftfahrtenglisch, insbesondere:
Luftfahrtspezifisches Vokabular
Praktische Anwendungen
Praktischer Fluginformationsdienst ohne Radar, insbesondere:
Allgemeine Informationen
Gezielte Informationen im Einzelfall
Verkehrsinformationen
Entgegennahme und Weiterleitung von Meldungen
Anwendung der Sprechfunkverfahren
Verhalten bei Notfällen
Praktischer Fluginformationsdienst mit Radar, insbesondere:
Identifizierung
Radarüberwachung
Navigatorische Unterstützung
Informationen/Verfahren bei Kollisionsgefahr
Anwendung der Sprechfunkverfahren
Verhalten bei Notfällen
c)
Leistungsnachweise
Die Kursteilnehmer haben während des Erlaubniskurses für Fluginformationsdienst zwei schriftliche Leistungsnachweise mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten mit den in diesem Kurs sowie im Grundkurs für Flugverkehrsmanagement-Spezialisten vermittelten Ausbildungsinhalten und zwei praktische Leistungsnachweise in Form von fortlaufenden Beurteilungen in den unter Buchstabe b aufgeführten Themengebieten „Praktischer Fluginformationsdienst ohne Radar“ und „Praktischer Fluginformationsdienst mit Radar“ zu erbringen.
d)
Nachweis der Sprachkompetenz
Zum Nachweis der englischen und, soweit erforderlich, deutschen Sprachkompetenz ist während des Erlaubniskurses für Fluginformationsdienst ein mündlicher Leistungsnachweis zu erbringen.
Am Ende des Erlaubniskurses für Fluginformationsdienst wird die Sprachkompetenz des Kursteilnehmers entsprechend der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz nach Anlage 3 eingestuft.
e)
Prüfung
Die Prüfung soll mindestens 55 Minuten und höchstens 70 Minuten dauern.
2.4
Erlaubniskurs für Flugberatung
a)
Ausbildungsziele
Nach dem Erlaubniskurs für Flugberatung
verfügen die Teilnehmer über die Fertigkeiten zum Umgang mit Flugplanverarbeitungs- und NOTAM-Datenbanksystemen und können Flugplan- und NOTAM-Daten im Rahmen ihrer Aufgaben richtig bearbeiten und aktualisieren;
besitzen die Teilnehmer die notwendigen Fähigkeiten zur Ausübung funktionsbezogener Kommunikation;
verfügen die Teilnehmer über das Wissen, die Fertigkeiten und die Verhaltensweisen, um mit der betrieblichen Ausbildung im Verwendungsbereich Flugberatung zu beginnen.
b)
Ausbildungsinhalte (Wesentliche Themengebiete)
Einführung in den Erlaubniskurs für Flugberatung, insbesondere:
Kursmanagement und -verwaltung
Kursinhalte
Leistungsbeurteilungen
Menschliche Faktoren, insbesondere:
Psychologische Faktoren
Medizinische und physiologische Faktoren
Soziale und organisatorische Faktoren
Stress
Menschliches Versagen
Arbeitsumfeld
Betriebsverfahren in der Flugberatung, insbesondere:
Regelungen zur Flugberatung
Betriebsanweisungen für Arbeitsplätze der Flugberatung
Flugverkehrsmanagement
Datenmanagement
Automatisierte Datenverarbeitungssysteme
Kommunikationssysteme
Kenntnisse im Meldungsdialog mit Flugplanverarbeitungssystemen
Flugplanbearbeitung, insbesondere:
Kenntnisse und Umsetzung nationaler und internationaler Anforderungen
NOTAM, insbesondere:
Kenntnisse über internationale Anforderungen an NOTAM
Nationale Anforderungen für die Herausgabe deutscher NOTAM
NOTAM-Bearbeitung
Praktische Flugberatung, insbesondere:
Fertigkeiten in der Flugberatung
Umgang mit Systemen am Arbeitsplatz der Flugberatung
c)
Leistungsnachweise
Die Kursteilnehmer haben während des Erlaubniskurses für Flugberatung zwei schriftliche Leistungsnachweise mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten mit den in diesem Kurs sowie im Grundkurs für Flugverkehrsmanagement-Spezialisten vermittelten Ausbildungsinhalten und einen praktischen Leistungsnachweis in Form einer fortlaufenden Beurteilung in dem unter Buchstabe b aufgeführten Themengebiet „Praktische Flugberatung“ zu erbringen.
d)
Prüfung
Die Prüfung soll mindestens 55 Minuten und höchstens 70 Minuten dauern.
2.5
Ergänzungskurs für Platzkoordination
Zum Erwerb der Berechtigung für den Arbeitsplatz Platzkoordination im Rahmen der Erlaubnis für den Verwendungsbereich Flugdatenbearbeitung ist vor Beginn der betrieblichen Ausbildung auf diesem Arbeitsplatz der Ergänzungskurs für Platzkoordination erfolgreich zu durchlaufen, das Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF) zu erwerben und die englische Sprachkompetenz nachzuweisen.
a)
Ausbildungsziele
Nach dem Ergänzungskurs für Platzkoordination
verfügen die Teilnehmer über die für die Ausübung der Platzkoordination notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten im betrieblichen und systemtechnischen Umfeld des Flugsicherungsunternehmens;
besitzen die Teilnehmer die notwendigen Fertigkeiten zur Ausübung funktionsbezogener Kommunikation auf diesem Arbeitsplatz;
verfügen die Teilnehmer über das Wissen, die Fertigkeiten und die Verhaltensweisen, um mit der betrieblichen Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung Platzkoordination zu beginnen.
b)
Ausbildungsinhalte (Wesentliche Themengebiete)
Einführung in den Ergänzungskurs für Platzkoordination, insbesondere:
Kursmanagement und -verwaltung
Kursinhalte
Leistungsbeurteilungen
Betriebsverfahren in der Platzkoordination, insbesondere:
Anlassverfahren
Streckenfreigabe
Koordination von Flug- und Flugplandaten
Kommunikationsverfahren
Technische Flugsicherungssysteme, insbesondere:
Integrierte Flugplanverarbeitung
Sprachvermittlungssysteme
Flugfunkdienst, insbesondere:
Sprechgruppen in der Platzkoordination
Praktische Durchführung
Navigation, insbesondere:
Instrumenten-Abflugverfahren
Praktische Platzkoordination, insbesondere:
Anlasserlaubnis
Streckenfreigabe
Übermittlung abflugrelevanter Informationen
Erstellen einer Anlass-Sequenz
Anwendung der Sprechfunkverfahren
c)
Leistungsnachweise
Die Kursteilnehmer haben während des Ergänzungskurses für Platzkoordination einen schriftlichen Leistungsnachweis mit einer Dauer von 90 Minuten in den unter Buchstabe b aufgeführten Themengebieten und einen praktischen Leistungsnachweis in Form einer fortlaufenden Beurteilung im Themengebiet „Praktische Platzkoordination“ zu erbringen.
d)
Nachweis der Sprachkompetenz
Die englische Sprachkompetenz wird entsprechend der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz nach Anlage 3 eingestuft.
e)
Prüfung
Die Prüfung soll mindestens 55 Minuten und höchstens 70 Minuten dauern.