(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1969 - 1970)
- a)
Ausbildungsziel
Im Erlaubniskurs für flugsicherungstechnisches Personal werden aufbauend auf dem erfolgreich abgeschlossenen Ingenieurstudium bzw. der erfolgreich abgeschlossenen Techniker- oder Berufsausbildung dem Erlaubnispflichtigen die für die betriebliche Ausbildung in der Inbetriebhaltung flugsicherungstechnischer Einrichtungen erforderlichen Grundlagenkenntnisse der Flugsicherung vermittelt.
- b)
Ausbildungsinhalte (Lehrfächer und wesentliche Themengebiete)
Rechtsgrundlagen, Organisation und Betriebsdurchführung, insbesondere:
- –
Recht und Verwaltungshandeln
- –
Luftverkehrsverwaltung
- –
Aufgaben, Organisation und Personal des Flugsicherungsunternehmens
- –
Aufgaben und Organisation der flugsicherungstechnischen Inbetriebhaltung
- –
Aufgaben und Organisation der Flugsicherungsbetriebsdienste
Technisches Englisch
Technische Grundlagen der Datenverarbeitung (Hardware), insbesondere:
- –
Struktur und Aufgaben aktueller Rechnersysteme
Technische Grundlagen der Datenverarbeitung (Software), insbesondere:
- –
Struktur und Funktion von Programmiersprachen
- –
Struktur und Funktion von Betriebssystemen
- –
Struktur und Funktion von Anwenderprogrammen und Datenbanken
Technische Grundlagen der Datenübertragungstechnik, insbesondere:
- –
Netzwerke
- –
Hardware-Komponenten
- –
Protokolle
Technische Grundlagen der Sende- und Empfangstechnik, insbesondere:
- –
Struktur und Funktion von Funksprechsystemen
Technische Grundlagen der Sprachübertragungs- und Vermittlungstechnik, insbesondere:
- –
Übertragungstechniken und -verfahren
- –
Prinzipielle Funktion der analogen und digitalen Sprachvermittlung
- –
Sprachübertragungsnetze
Technische Grundlagen der Navigationstechnik, insbesondere:
- –
Begriffe der Navigation
- –
Navigationssysteme, -verfahren und Einsatz
- –
Avionik und Flugvermessung
Technische Grundlagen der Radartechnik, insbesondere:
- –
Begriffe und Definitionen
- –
Zielaufbereitung
- –
Entfernungs- und Azimutmessung
- –
Primär- und Sekundärradarverfahren
- –
Radardatenaufbereitung und -übertragung
Technische Grundlagen der Flugsicherungssysteme, insbesondere:
- –
Funktion, Arbeitsweise, Zusammenhänge und Bedeutung von Flugsicherungssystemen
Betriebliches Praktikum, insbesondere:
- –
Betrieblicher Einsatz und logistische Betreuung technischer Flugsicherungssysteme
- c)
Leistungsnachweise
Die Kursteilnehmer haben während des Erlaubniskurses für die flugsicherungstechnische Inbetriebhaltung einen schriftlichen Leistungsnachweis mit einer Dauer von mindestens 45 und höchstens 60 Minuten in dem unter Buchstabe b aufgeführten Lehrfach „Technisches Englisch“ zu erbringen.
- d)
Prüfung
Die Prüfung soll mindestens 150 Minuten und höchstens 210 Minuten dauern.