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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung (Fahrzeugteileverordnung - FzTV)
§ 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 19. November 1998 in Kraft.
(2)
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