GaFG
Ausfertigungsdatum: 09.12.2020
Vollzitat:
"Ganztagsfinanzierungsgesetz vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2865), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5248) geändert worden ist"
Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.12.2021 I 5248 |
(+++ Textnachweis ab: 15.12.2020 +++)
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Verwaltungseinnahmen | ||||
119 99-141 | Vermischte Einnahmen Haushaltsvermerk:
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Übrige Einnahmen | ||||
154 01-141 | Zinseinnahmen aus dem Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 01. | |||
331 01-141 | Zuweisung aus dem Bundeshaushalt für die Förderung von Investitionen zum quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgendem Titel: 882 01. Erläuterung: Der Titel dient als Verbuchungsstelle für Zuweisungen aus Kapitel 1702 Titel 884 04 und Kapitel 3002 Titel 884 40. | 1 000 000 | ||
331 02-141 | Zuweisung aus dem Bundeshaushalt im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes für die Förderung von Investitionen zum beschleunigten Ausbau von Ganztagsschulen und der Ganztagsbetreuung Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz sowie nach der Verwaltungsvereinbarung über Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Verbindung mit dem Haushaltsgesetz 2020 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgendem Titel: 882 02. Erläuterung: Der Titel dient als Verbuchungsstelle für Zuweisungen aus Kapitel 3002 Titel 884 41. Dieser Titel dient zusätzlich als Verbuchungsstelle für die Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt 2020 aus Kapitel 1702 Titel 884 06 (nicht verausgabte Finanzhilfen aus Kapitel 1702 Titel 882 01). Dadurch können sich die Einnahmen um bis zu 750 000 T€ erhöhen. | 750 000 | ||
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Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | ||||
611 01-820 | Abführung an den Bundeshaushalt Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 154 01. Erläuterung: Abführungen von Zinsen aus Titel 154 01 sowie von Restmitteln ausgelaufener Programme aus Titel 119 99 an Kapitel 1702 Titel 234 02. | |||
Ausgaben für Investitionen | ||||
882 01-141 | Finanzhilfen nach Artikel 104c GG an die Länder zum quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter Haushaltsvermerk:
| 1 000 000 | ||
882 02-141 | Finanzhilfen nach Artikel 104c GG an die Länder im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes für die Förderung von Investitionen zum beschleunigten Ausbau von Ganztagsschulen und der Ganztagsbetreuung Haushaltsvermerk:
Die Mittel sind bestimmt für Investitionen zum beschleunigten Ausbau von Ganztagsschulen und der Ganztagsbetreuung. Länder, die Basismittel nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 GaFG für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten gemäß § 4 Absatz 2 GaFG die gleiche Summe in den späteren Jahren der Laufzeit ab dem Jahr 2022 zusätzlich. | 750 000 | ||
Besondere Finanzierungsausgaben | ||||
919 01-850 | Zuführung an die Rücklage für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 882 01. | |||
919 02-850 | Zuführung an die Rücklage aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket für die Förderung von Investitionen zum beschleunigten Ausbau von Ganztagsschulen und der Ganztagsbetreuung Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 882 02. |