Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz - GaFG) § 8Verwaltungskosten des Sondervermögens
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.