Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz - GAPKondG) § 17Zeitraum der Kontrollen
Die Kontrollen werden in dem Kalenderjahr durchgeführt, in dem die Sammelanträge nach der Unionsregelung gestellt werden.