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Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität

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  Eingangsformel
Kapitel 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Anwendbare Rechtsvorschriften
  § 3 Grundanforderungen an die Betriebsführung, Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sowie Vorschriften der sozialen Konditionalität
Kapitel 2
 GLÖZ-Standards
Abschnitt 1
 Erhaltung von Dauergrünland
  § 4 Dauergrünlandanteil auf regionaler Ebene
  § 5 Genehmigungspflicht für Umwandlungen
  § 6 Umwandlung von Dauergrünland ohne Genehmigungsvorbehalt
  § 7 Bagatellregelung
  § 8 Bekanntmachung des Referenzanteils; Abnahme des Dauergrünlandanteils
  § 9 Verordnungsermächtigungen zur Erhaltung des Dauergrünlands
Abschnitt 2
 Weitere GLÖZ-Standards
  § 10 Mindestschutz für Feuchtgebiete und Moore
  § 11 Mindestanteil von Ackerland an nichtproduktiven Flächen
  § 12 Umweltsensibles Dauergrünland; Verordnungsermächtigung
Kapitel 3
 Vorschriften der sozialen Konditionalität
  § 13 Mitteilung von Verstößen gegen Vorschriften der sozialen Konditionalität
  § 14 Auskunftsersuchen an die Zahlstelle
Kapitel 4
 Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssystem
Abschnitt 1
 Verwaltungs- und Kontrollsystem
  § 15 Anwendung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
  § 16 Kontrollen
  § 17 Antragsablehnung bei einer Verhinderung von Kontrollen
  § 18 Mindestkontrollsatz; Kontrollstichproben
  § 19 Zeitraum der Kontrollen
  § 20 Kontrollbericht; Information des Begünstigten
Abschnitt 2
 Verwaltungssanktionen
  § 21 Zurechnung von Verstößen
  § 22 Sanktionierung bei Übertragung
  § 23 Begrenzung der Verwaltungssanktionen
  § 24 Ausnahmen von Verwaltungssanktionen
  § 25 Sanktionierung von Verstößen gegen Vorschriften der sozialen Konditionalität
Kapitel 5
 Schlussbestimmungen
  § 26 Verordnungsermächtigungen
  § 27 Anwendungsbestimmungen