Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie* (Gastronomieberufeausbildungsverordnung - GastroAusbV)
§ 24 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung“,
2.
„Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“,
3.
„Teamkommunikation und Gesprächsführung“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.