(1) Im Prüfungsbereich „Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 
- 1.
- organisatorische und konzeptionelle Strukturen von systemgastronomischen Unternehmen zu erläutern und zu bewerten, 
- 2.
- den Personalbedarf zu ermitteln und Personalbeschaffungswege zu unterscheiden und zu bewerten, 
- 3.
- Vorgänge in Verbindung mit der Aufnahme oder Beendigung von Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen unter Einhaltung der rechtlichen Regelungen zu bearbeiten, 
- 4.
- den Personaleinsatz unter Einhaltung der rechtlichen Regelungen zu planen, 
- 5.
- Anforderungen an die Verwaltung von Personaldaten unter Beachtung der rechtlichen Regelungen aufzuzeigen, 
- 6.
- Trainings- oder Personalentwicklungsmaßnahmen bedarfsgerecht umzusetzen, 
- 7.
- Lagerkennzahlen zu ermitteln und auszuwerten, 
- 8.
- den Warenbedarf zu ermitteln, Angebote unter Berücksichtigung von Preisen, Qualitäten und Konditionen zu vergleichen und auszuwählen sowie die Bestellung vorzubereiten, 
- 9.
- die Logistikkette zu erläutern, Störungen des Bestell- und Lieferprozesses oder Abweichungen von den Qualitätsstandards zu bewerten und Maßnahmen vorzuschlagen, 
- 10.
- Preise und Kosten zu kalkulieren sowie 
- 11.
- die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu ermitteln und zu analysieren und Maßnahmen zur Steigerung des unternehmerischen Erfolges abzuleiten.