(1) Im Prüfungsbereich „Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
organisatorische und konzeptionelle Strukturen von systemgastronomischen Unternehmen zu erläutern und zu bewerten,
- 2.
den Personalbedarf zu ermitteln und Personalbeschaffungswege zu unterscheiden und zu bewerten,
- 3.
Vorgänge in Verbindung mit der Aufnahme oder Beendigung von Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen unter Einhaltung der rechtlichen Regelungen zu bearbeiten,
- 4.
den Personaleinsatz unter Einhaltung der rechtlichen Regelungen zu planen,
- 5.
Anforderungen an die Verwaltung von Personaldaten unter Beachtung der rechtlichen Regelungen aufzuzeigen,
- 6.
Trainings- oder Personalentwicklungsmaßnahmen bedarfsgerecht umzusetzen,
- 7.
Lagerkennzahlen zu ermitteln und auszuwerten,
- 8.
den Warenbedarf zu ermitteln, Angebote unter Berücksichtigung von Preisen, Qualitäten und Konditionen zu vergleichen und auszuwählen sowie die Bestellung vorzubereiten,
- 9.
die Logistikkette zu erläutern, Störungen des Bestell- und Lieferprozesses oder Abweichungen von den Qualitätsstandards zu bewerten und Maßnahmen vorzuschlagen,
- 10.
Preise und Kosten zu kalkulieren sowie
- 11.
die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu ermitteln und zu analysieren und Maßnahmen zur Steigerung des unternehmerischen Erfolges abzuleiten.