(1) Leistungstests werden durchgeführt in der Form
- 1.
einer Klausur,
- 2.
einer schriftlichen Ausarbeitung,
- 3.
eines Referats,
- 4.
einer Präsentation,
- 5.
einer Projektarbeit,
- 6.
eines schriftlichen Tests oder
- 7.
eines mündlichen Tests.
(2) Leistungstests werden mindestens eine Woche im Voraus angekündigt.
(3) Leistungstests werden durch eine Lehrkraft der Hochschule bewertet.