die Verteilung der Studienfächer und -inhalte der Fachstudien auf die beiden Fachrichtungen, und zwar welche Studienfächer und ‑inhalte
- a)
in beiden Fachrichtungen vermittelt werden,
- b)
nur in der Fachrichtung Bundesnachrichtendienst vermittelt werden und
- c)
nur in der Fachrichtung Verfassungsschutz vermittelt werden,