Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (GDBNDVerfSchVDV) § 41Prüfungsamt für die Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung wird vom Prüfungsamt für das Grundstudium am Zentralen Lehrbereich der Hochschule organisiert und durchgeführt.