Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (GDBNDVerfSchVDV) § 48Bachelorarbeitsordnung
In einer Bachelorarbeitsordnung regelt der Fachbereich Nachrichtendienste:
1.
das Verfahren zur Zulässigkeitsprüfung von Vorschlägen für das Thema der Thesis,