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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (GDBNDVerfSchVDV)
§ 48 Bachelorarbeitsordnung

In einer Bachelorarbeitsordnung regelt der Fachbereich Nachrichtendienste:
1.
das Verfahren zur Zulässigkeitsprüfung von Vorschlägen für das Thema der Thesis,
2.
die Vorgaben für die Form der Thesis,
3.
die Modalitäten bei der Abgabe der Thesis.